Auch in diesem Jahr treten gehäuft Absterbe-Erscheinungen in den Wäldern der Gemeinde auf. Die Ursachen sind vielfältig, vor allem ist es aber die trockene Witterung der letzten beiden Sommer, die die Bäume anfällig für Schädlingsbefall verschiedener Art gemacht hat. Betroffen sind sowohl Nadel- als auch Laubbäume. Bitte kontrollieren Sie Ihre Waldflächen auf derartige Schäden (Verkehrssicherungspflicht)! Besonders wichtig ist eine Kontrolle, wenn Ihr Waldgrundstück an bebaute Grundstücke oder an öffentliche Straßen und Wege (auch: Radwege) angrenzt.
Werden Schäden durch herabstürzende Bäume oder Baumteile verursacht, kann der Eigentümer des Baumes unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn zuvor die Gefährdung für den Eigentümer erkennbar war. Es ist allgemein üblich, dann Vorsorge zu treffen, wenn Bäume oder Baumteile sichtbar tot / trocken sind, Hinweise auf Holzfäule vorhanden sind, der Baum eine starke Neigung in Richtung der Straße bzw. des Gebäudes hat und die Bäume auch entsprechend dicht am Nachbargrundstück stehen. Diese erkennbar gefährlichen Bäume sollten kontrolliert gefällt werden, bevor ein Schadensfall eintreten kann.
Gemeindeverwaltung Geiselbach