Neue Ehrenordnung der Gemeinde Geiselbach; Einreichung von Ehrungsvorschlägen

Der Gemeinderat der Gemeinde Geiselbach hat in seiner Sitzung am 22.04.2016 den Erlass einer Ehrenordnung beschlossen.

Mit der Ehrenordnung werden Verdienste um das Wohl oder das Ansehen der Gemeinde oder für herausragende Tätigkeiten im Vereinsleben gewürdigt.

Vorschlagsberechtigt ist jeder Bürger oder jede Organisation, wobei der Nachweis der Ehrungswürdigkeit dem Vorschlagenden obliegt. Eine Recherche durch die Gemeindeverwaltung erfolgt nicht.

Die Ehrung erfolgt auf der Basis eines Punktesystems. Dieses Vorgehen hat den Vorteil einer hohen Transparenz. Es ist ein hohes Maß an Gleichbehandlung der zu Ehrenden gegeben.

Geehrt werden können Tätigkeiten auf kommunalpolitischer Ebene, Tätigkeiten bei Vereinen oder Verbänden, aber auch Tätigkeiten auf sozialem, caritativem, kulturellem oder kirchlichen Gebiet.

Ehrungsvorschläge können ab sofort bis zum 30.09.2024 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Die Ehrung erfolgt im Rahmen des Neujahrsempfangs 2025.

Ehrenordnung der Gemeinde Geiselbach


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung