Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Geiselbach vom 22.06.2009 in der Fassung vom 17.12.2020 wird geändert:
1. § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 1,90 Euro
b) pro m² Geschossfläche 5,20 Euro
2. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung
(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,90 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Geiselbach, den 27.11.2023
Gez.
Marianne Krohnen
Bürgermeisterin