Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.04.2013 in der Fassung vom 27.10.2014 wird geändert.
1. Die Inhaltsübersicht, Abschnitt 2 erhält folgende Fassung:
Abschnitt 2
Grab- und Benutzungsgebühren
2. § 1 Abs. 2 Buschstabe c wird gestrichen
3. Die Überschrift zu Abschnitt 2 erhält folgende Fassung:
Abschnitt 2
Grab- und Benutzungsgebühren
4. § 6 wird gestrichen
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.07.2017 in Kraft
Geiselbach, 02.05.2017
Marianne Krohnen
1. Bürgermeisterin