Die Geiselbacher Geschichte

1969 feierten die Geiselbacher ihr 700-jähriges Bestehen. hoch

Die Feierlichkeiten gründeten sich auf eine Urkunde aus dem Jahr 1269. Es war ein Kaufvertrag zwischen dem Kloster Seligenstadt und dem Erzstift Mainz, zwischen dem Abt Conrad und dem Erzbischof Werner.

Danach erwarb das Kloster vom Erzbistum um eine nicht bekannte Summe das Gebiet von Geiselbach, und zwar im Rückkauf. Schon allein aus der Tatsache, dass es sich um einen Rückkauf handelte, konnte man schon folgern, dass das Gebiet um Geiselbach schon früher einmal im Besitz des Klosters war, dieses aber die Güter und Rechte, aus welchem Grunde auch immer, an das Mainzer Erzstift gegeben hatte.

In der Festschrift zur 700-Jahr-Feier erwähnt der damalige Chronist, Hauptlehrer i. R. Alfons Dedio deshalb auch eine frühere Urkunde aus dem Jahr 1250, in der es um einen Zwist zwischen den Brüdern Friedrich und Heinrich von Rannenberg und Reinhard von Hanau um Güter und Rechte in Geiselbach ging. Da Dedio aber nicht feststellen konnte, um welche Höfe es damals ging, verließ er sich auf den Kaufvertrag aus 1269 als erste einwandfreie Beurkundung Geiselbachs.

Inzwischen wurde im Urkundsbuch des Stiftes St. Peter und Alexander eine Stiftsurkunde von 1225 mit einem Erläuterungstext veröffentlicht, in dem ein Engelhard von Geiselbach erwähnt ist, der der Stiftskuratie einen Malter Weizen schenkte.

Nach 1269 hat das Kloster Seligenstadt seine Rechte in Geiselbach an die Adelsgeschlechter von Büdingen, von Hanau, von Rannenberg und an den Ritter Erpho von Orb abgetreten.

Geiselbach.jpg
Ausschnitt aus einer Landkarte
aus dem Jahre 1618

Dieses Vorgehen stand im krassen Widerspruch zum Kaufvertrag von 1269, in dem ausdrücklich bestimmt war, dass die Vogtei Geiselbach keinesfalls einem Ritter als Lehen oder gar käuflich überlassen werden dürfte, andernfalls das Eigentum an das  Erzstift Mainz zurückfallen würde. Dennoch machte das Erzbistum von diesem Recht keinen Gebrauch. 1278 übernahm die Gelnhäuser Patrizierin Irmgard Ungefüge die Vogtei Geiselbach mit den Dörfern Geiselbach, Omersbach und Hofstädten. In drei Urkunden vom 25. Mai 1278 war zwischen der Abtei Seligenstadt und Frau Irmgard vereinbart, dass die Abtei alle Rechte zu besseren Zeiten von ihr zurückerwerben könne. In den Folgejahren kam es, der Grund hierfür ist unbekannt, zu Streit zwischen der Vogtei und der Abtei. Der Prozess endete in einem Vergleich, in dem Irmgard Ungefüge die Güter der Klostergrundherrschaft Geiselbach mit allen Rechten und Zugehörigem zu lebenslänglichen Nießbrauch zugesprochen wurden. Nach ihrem Tode sollte die Vogtei an die Abtei von Seligenstadt zurückfallen. Wann Frau Irmgard starb, ist nicht belegt. Noch vor der Jahrhundertwende, 1290 wird Ritter Erpho von Orb jedoch schon wieder als Vogt in Geiselbach genannt.

Es war eine unruhige Zeit unter dem Rittergeschlecht derer von Orb.

Die Abtei und die Adelsgruppe um Ritter Erpho von Orb lagen in ständigem Streit um die Vogtei Geiselbach. Die Abtei Seligenstadt warf Erpho von Orb vor allem vor, die Bauern mit ungerechtfertigten Fronen und Steuern zu quälen.

Die Abtei Seligenstadt wandte sich nacheinander hilfesuchend an den Mainzer Stuhl, den Kaiser, das Baseler Konzil und den hl. Vater, um den Ansprüchen und Anmaßungen des Geiselbacher Vogtes Herr zu werden.

1459 sprach Papst Pius II ein Machtwort. Unter der Androhung der Exkommunikation wies er die Ritter von Orb in die Schranken und verschaffte der Abtei die Herrschaft über die Vogtei Geiselbach zurück.

Abteiwappen.jpg

Wappen der Abtei Seligenstadt

Ein Weistum aus dem Jahr 1493, eine Zusammenfassung aller Rechte und Pflichten in der Vogtei festigt die Stellung der Seligenstädter Abtei, war im Weistum doch verbrieft: „Der Abt ist Grundherr, besitzt zu Recht Grund und Boden, Wasser und Weide, übt Gebot und Verbot .........."

Dieses Weistum sicherte der Abtei die Herrschaft über Geiselbach bis zur Säkularisation 1802. Im Zuge der Napoleonischen Neuordnung und infolge der Verweltlichung der Güter kamen die meisten Dörfer des oberen Kahlgrundes zum Fürstentum Aschaffenburg, Geiselbach hingegen, als Bestandteil der Abtei Seligenstadt zum Besitz des Landgrafen von Hessen, der die Vogteiverwaltung von Geiselbach nach Seligenstadt verlegte.

1811 wurden die drei Dörfer dem großherzöglich-hessischen Amt in Alzenau angegliedert, letzteres wiederum wurde aber 1816 bayrisch.

Unter weiß-blauer Fahne nahmen die Geiselbacher teil an der allgemeinen Entwicklung der letzten 18 Jahrzehnte, an der Befreiung der Untertanen aus Hörigkeit, der Demokratisierung, an der Industrialisierung, am Wachstum des Wohlstandes.

1972 wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Omersbach in Geiselbach eingemeindet, während die ebenfalls zur Vogtei Geiselbach gehörige Gemeinde Hofstädten 1978 zu Schöllkrippen kam.

Fachwerkhaus, erbaut 1790


Das Wappen der Gemeinde

1964 entstand in der Gemeinde Geiselbach der Wunsch, ein eigenes Wappen zu erstellen.  Die für das Wappen gewählten Symbole und Farben sollten geschichtlich begründet sein, deshalb bat man Regierungsrat Eberth vom Landratsamt Alzenau, sich zunächst einmal mit der Ortsgeschichte zu beschäftigen.

Drei Grundtatsachen schienen besonders wichtig und zu einer symbolischen Darstellung geeignet zu sein:

-          die „Dreidörfer“ (Geiselbach – Omersbach – Hofstädten) zu einer Vogtei vereinigt

-          über 500 Jahre im Besitz der Abtei Seligenstadt

-          unter der Landesherrschaft von Kurmainz

Als heraldisch geeignete Symbole zur Darstellung dieser geschichtlichen Tatsachen bot sich am Chorbogen unserer Kirche das Abteiwappen mit seinem großen A an. Darum ließen sich in wirksamer Weise drei Sterne ordnen, mit sechs Strahlen wie die sechs Speichen im Mainzer Rad, in Silber wie das Mainzer Rad; das A natürlich golden auf rotem Grund wie auf dem Abteiwappen in der Kirche. Damit war eine glückliche Verbindung von Symbol und Farbe gefunden.

Am 12. Mai 1967 gab der damalige Gemeinderat seine Zustimmung und am 16. August 1967 erteilte das Staatsministerium des Innern der Gemeinde Geiselbach die Genehmigung zur Führung des Wappens.

 

Die amtliche Wappenbeschreibung lautet:

„In Rot der goldene Buchstabe A, begleitet oben von zwei und unten von einem sechsstrahlig silbernen Stern.“



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