Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, mit Ausnahme der Silvesternacht, genehmigungspflichtig ist.
Der Antrag auf Abbrennen eines Feuerwerks ist mindestens 14 Tage vorher bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Ein Antragsvordruck kann hier heruntergeladen werden.
Wer außerhalb der Silvesternacht ein Feuerwerk ohne Erlaubnis abbrennt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.