Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.04.2013 in der Fassung vom 25.09.2017 wird geändert.
§ 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„§ 4 Grabgebühr
(1) Die Grabgebühr beträgt pro Grabstätte für
a) Einzelgrabstätten bis zum mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 1.250,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 50,00 Euro
b) Doppelgrabstätten bis zu einer Nutzungszeit von 25 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 2.250,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 90,00 Euro
c) Urnengrabstätte bis zu einer Nutzungszeit von 15 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 600,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 40,00 Euro
d) Kindergrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bis zu einer
Nutzungszeit von 15 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 550,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 36,67 Euro
e) Urnengrabstätten (Urnenröhren mit Abdeckplatte) bis zu einer Nutzungszeit von
15 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 650,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 43,33 Euro
f) Urnengrabstätten (Urnenröhren mit Stelenfundament) bis zu einer Nutzungsdauer von
15 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 690,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 46,00 Euro
g) Grabkammern bis zu einer Nutzungsdauer von 12 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts 1.970,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 164,17 Euro
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.12.2019 in Kraft
Geiselbach, 22.10.2019
gez.
Marianne Krohnen
1. Bürgermeisterin