Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Silvesternacht

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, mit Ausnahme der Silvesternacht, genehmigungspflichtig ist.

Der Antrag auf Abbrennen eines Feuerwerks ist mindestens 14 Tage vorher bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Ein Antragsvordruck kann hier heruntergeladen werden.

Wer außerhalb der Silvesternacht ein Feuerwerk ohne Erlaubnis abbrennt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.


Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir nur essenzielle Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung