Jedes in Geiselbach wohnende Kleinkind erhält an seinem
1. und 2. Geburtstag einen Zuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Auszahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, vorbehaltlich
der Finanzierbarkeit der Maßnahme.
- Die Auszahlung erfolgt ohne Antrag am 1. bzw. 2. Geburtstag des Kindes.
- Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass das Kind vorher
mindestens ¼ Jahr in Geiselbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und zum
Zeitpunkt des Auszahlungstermins auch noch in Geiselbach wohnt.
Für evtl. Fragen zum Zuschuss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.