Das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken führt für die Waldlagen in Omersbach ein Waldneuordnungsverfahren durch.
Über die Angelegenheiten der Waldneuordnung entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft besteht aus einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Amtes für ländliche Entwicklung und vier weiteren Personen und deren Stellvertreter*innen, die die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft führen.