Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV); Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024

Neufestsetzung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2024

Der Gutachterausschuss des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 01.01.2024 gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen.

Bodenrichtwertkarte Geiselbach

Bodenrichtwertkarte Omersbach

 Des Weiteren stehen diese und die festgestellten Bodenrichtwerte für die Nutzungen Acker-, Grünland und Forst (mit Aufwuchs) unter der Internetseite http://www.bodenrichtwerte.bayern.de

oder auch unter www.geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“, „Planen und Bauen“, „Bodenrichtwerte“) kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB), wird hingewiesen. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per Mailnachricht an die Adresse Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.


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