Die Gemeinde Geiselbach ist nach der Unfallverhütungsvorschrift „Friedhöfe und Krematorien“ verpflichtet, die Grabmale im Bereich des Geiselbacher Friedhofes einmal jährlich auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Die Prüfung der Standsicherheit erfolgt gemäß der „Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen“. Die Überprüfung findet voraussichtlich in der 9. Kalenderwoche 2021 statt. Die Prüfung wird durch einen Sachverständigen durchgeführt.
Die Grabinhaber werden gebeten, ihre Grabmale auf die Standsicherheit hin zu überprüfen, um evtl. Beanstandungen zu vermeiden. Den Grabinhabern wird die Möglichkeit geboten, bei der Prüfung der Grabmale durch den Sachverständigen anwesend zu sein. Bei entsprechendem Interesse wird um eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Geiselbach gebeten.
Auszug TA Grabmal