Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
Auf Grund von Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2010 (GVBl S. 66) erlässt die Gemeinde Geiselbach folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.04.2013 in der Fassung vom 24.03.2014 wird geändert.
1. Nach § 6 Ziffer 2.6. wird folgende Ziffer 2.7. angefügt:
2.7. Zuschlag für Bestattungen an Samstagen und gesetzlichen Feiertagen 95,20 Euro
2. Nach § 6 Ziffer 3.3. wird folgende Ziffer 3.4. angefügt:
3.4. Zuschlag für Bestattungen an Samstagen und gesetzlichen Feiertagen 47,60 Euro
3. Nach § 6 Ziffer 4.3. wird folgende Ziffer 4.4 angefügt:
4.4. Zuschlag für Bestattungen an Samstagen und gesetzlichen Feiertagen 47,60 Euro
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Geiselbach, 27.10.2014
Marianne Krohnen
1. Bürgermeisterin