H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Gemeinde Geiselbach (Landkreis Aschaffenburg) für das Haushaltsjahr 2024.
I. Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen € 5.131.938
und Ausgaben mit € 5.131.938
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen € 2.916.300
und Ausgaben mit € 2.916.300
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden bis zu einer Gesamtsumme von 993.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 1.000.000,-- festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht getroffen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Geiselbach,02.08.2024
Gemeinde Geiselbach
Gez.
Marianne Krohnen
Erste Bürgermeisterin
II. Das Landratsamt Aschaffenburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 01.08.2024, Nr. 027.3.0.0-005/0006, zum Haushaltsplan Stellung genommen. Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 993.000,-- Euro wurde gemäß Art. 71 Abs. 2 GO in der Höhe rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des Haushaltsjahres 2024 und verlängert sich um die Dauer der haushaltslosen Zeit des Jahres 2025.
III. Der Haushaltsplan liegt gemäß Artikel 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ab dem 09.09.2024 im Rathaus, Zimmer-Nr. 4, während der allgemeinen Geschäftsstunden für eine Woche öffentlich auf. Darüber hinaus liegen Haushaltssatzung und Haushaltsplan während des ganzen Haushaltsjahres 2024 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.