Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)
§ 1
Die Satzung der Gemeinde Geiselbach über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.04.2013 in der Fassung vom 02.05.2017 wird geändert.
1. Nach § 4 Abs. 1 Buchstabe d werden die folgenden Buchstaben e) und f) eingefügt:
„e) Urnengrabstätten (Urnenröhren mit Abdeckplatte) bis zu einer Nutzungszeit von 15 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts: 465,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr: 31,00 Euro
f) Urnengrabstätten (Urnenröhren mit Stelenfundament) bis zu einer Nutzungsdauer von 15 Jahren
- Für den erstmaligen Erwerb eines Grabrechts: 394,00 Euro
- Für die Verlängerung der Nutzungszeit pro Jahr 26,27 Euro“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft
Geiselbach, 25.09.2017
Gez.
Marianne Krohnen
1. Bürgermeisterin