Finanzielle Förderung Neugeborener

Jedes in Geiselbach wohnende Kleinkind erhält an seinem
1. und 2. Geburtstag einen Zuschuss in Höhe von 50,00 €.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
 
- Die Auszahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, vorbehaltlich
  der Finanzierbarkeit der Maßnahme.

- Die Auszahlung erfolgt ohne Antrag am 1. bzw. 2. Geburtstag  des Kindes.

- Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist, dass das Kind vorher
   mindestens ¼ Jahr in Geiselbach mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und zum
   Zeitpunkt des Auszahlungstermins auch noch in Geiselbach wohnt.

Für evtl. Fragen zum Zuschuss stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.


Krabbelgruppe Geiselbach

Eltern und Kinder ab 6 Monat treffen sich zum gemeinsamen Spielen, Singen und die Welt entdecken.

Die Eltern können sich dabei in gemütlicher Runde austauschen.

Wann: freitags ab 10.30 Uhr (ca. 1 Stunde)

Wo: Mehrgenerationenhaus Geiselbach, Am Wickengarten 11

Weitere Auskunft erteilt Valentina Werner (Tel. 0176 859 020 61)


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