Die Gemeindeverwaltung möchte auf diesem Weg die Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass...
Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist!!!
Auch mit zwei Rädern darf nicht auf dem Gehweg geparkt werden.
Der Schutz der Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen darf nicht vernachlässigt werden! Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit Fahrrädern den Gehweg benutzen. Kinder bis zum voll¬endeten 10. Lebensjahres dürfen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen.
Wenn dieser Personenkreis wegen auf dem Gehweg parkenden Autos auf die Straße ausweichen müsste, wird er den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt. Insbesondere Kinder können diese vielen Risiken und Gefah¬ren noch nicht oder nicht richtig einschätzen.
Also: Lieber ein paar Meter mehr gehen und keine Mitmenschen gefährden!