Informationen zum aktuellen Stand des Waldneuordnungsverfahrens Omersbach 3

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ist der Dienstbetrieb am Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken dem Gesundheitsschutz und der Verlangsamung des Infektionsgeschehens untergeordnet. Versammlungen mit Teilnehmern eines Verfahrens sind grundsätzlich untersagt.
Um die Teilnehmer und die Öffentlichkeit dennoch auf dem Laufenden zu halten, wollen wir Sie mit vorliegender Projektinfo über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen im Waldneuordnungsverfahren Omersbach 3 informieren...mehr>>>


Hinweise zum Umgang mit der Aufarbeitung des Sturmholzes

Sehr geehrte Waldbesitzerinnen, sehr geehrte Waldbesitzer,
ergänzend zur obigen Information vom Februar 2021 möchten wir Ihnen Hinweise im Umgang mit der Aufarbeitung des Sturmholzes an die Hand geben...mehr>>>


Teilnehmer der Vorstandsschulung am 06.05.2017
Schule der Dorf- und Flurentwicklung Kloster Langheim

Dokumentation zum Herunterladen

Wegenetzerkundung
Am 8.4.2017 trafen sich die Vorstandsmitglieder und Ihre Stellvertreter um gemeinsam mit Herrn Stadler und Herr Mayer von dem Amt für Landwirtschaft und Forsten um das vom Arbeitskreis vorgeschlagene Waldwegenetz vor Ort zu erkunden. Das vom Arbeitskreis vorgeschlagene Wegenetz stimmt größtenteils mit den vorhandenen Fahrspuren überein. Allen Beteiligten war es wichtig sich vor Ort ein genaues Bild über die Arbeitskreisplanung zu machen. Oberhalb der Teufelsmühle wurde von der Trassenplanung des Arbeitskreises abgewichen. An dieser Stelle ist auf Grund der Topografie nur ein Erdweg möglich. Es wurde vorgeschlagen den Schotterweg an dieser Stelle, weiter oben am Rand des Platons zu errichten.


In den nächsten Schritten werden die Vorschläge der Fachabteilungen für Wegebau und der unteren Naturschutzbehörde vorgelegt.
Neben der sinnvollen Erschließung der Waldgrundstücke stehen die Sicherheit für die Benutzer, die Belastung für die Umwelt durch die Baumaßnahmen und die dadurch entstehenden Kosten mit an erster Stelle. Allen Beteiligten ist bewusst, dass die bei der Umsetzung entstehenden Kosten entsprechend berücksichtigt werden müssen, um so ein optimales Kosten-Nutzenverhältnis zu erzielen.

Flurbereinigung im Omersbacher Wald steht bevor
Ländliche Entwicklung: Großer Schritt für das Projekt »Waldneuordnung« der Gemeinde Geiselbach

Nachdem die Gemeinde Geiselbach im Jahr 2008 das Projekt »Waldneuordnung« in Gang gesetzt hat, steht im Omersbacher Wald nun ein großer Schritt bevor.
»Das Verfahrensgebiet ist festgelegt. Bis spätestens Ende des Jahres 2016 kann das Flurbereinigungsverfahren Omersbach 3 angeordnet werden«, sagte Manfred Stadler vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.06.2015 vor gut 80 der 300 betroffenen Waldeigentümern in der Aula des Geiselbacher Schulhauses.
In der insgesamt sachlich geführten Diskussion machten einige Teilnehmer ihren Befürchtungen wegen der geplanten Wege Luft. Stadler betonte daher, dass der nächste Schritt nach der Anordnung des Verfahrens die Wahl eines Vorstands durch die Teilnehmerversammlung sei. Dies könne im ersten Quartal 2016 erfolgen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft habe die weitere Planung in der Hand, denn mit ihm zusammen könnten die beteiligten Eigentümer Verlauf und Aussehen der gewünschten Wirtschaftswege ausarbeiten.

Wegenetz reduziert
Das von den Arbeitskreisen bislang entwickelte Konzept sei noch nicht »festgezurrt«, sondern nur ein erster Entwurf. Aber dieser zeige bereits, dass das bestehende Wegenetz von 22 auf 16 Kilometer reduziert werden könnte. Weitere Einwände entkräftete Stadler mit dem Hinweis, dass die bestehenden Waldwege noch nicht öffentlich gewidmet und im Kataster erfasst seien. Das solle nun geschehen.

Anlass für die Einwände war das Geld. Während das Verfahren selbst vom Staat bezahlt wird, müssen die Kosten für die Ausführung, unter anderem also für den Wegeausbau, auf die Teilnehmergemeinschaft umgelegt werden. Doch nur zu einem kleinen Teil, denn es
gibt 85 Prozent Zuschuss vom Staat. Als mögliche Kosten könnten somit für ein 5000 Quadratmeter großes Waldgrundstück etwa 600 Euro anfallen. Für den Unterhalt der Wege sei die Gemeinde verantwortlich: alle Wege, die im Zuge des Verfahrens angelegt werden,
gehen laut Stadler in deren Eigentum über.

»Chance nutzen«
Abschließend betonte er nochmals, dass nach dem voraussichtlichen Ende des Verfahrens im Jahr 2020 alle Grundstücke über Wege erreichbar sein sollen. Außerdem sollen Grundstücksgrößen entstehen, die eine »ordentliche« Bewirtschaftung ermöglichen. Auf den
Vorwurf eines Zuhörers, das Verfahren werde den Waldeigentümern »einfach übergestülpt«, konterte Stadler, dass es aber auch von vielen Eigentümern gewünscht werde. »Das kann eine Chance für alle sein. Nutzen Sie sie, machen Sie mit und bringen Sie Ihre Wünsche ein«, appellierte der Behördenvertreter. 

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