Antragstellung Vereinspauschale 2024 und Nachweis Energiekosten

Der förmliche Antrag auf Vereinspauschale 2024 muss mit allen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen, ggf. Nachweis Gemeinnützigkeit) bis zum 01.03.2024 (Ausschlussfrist!) im Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg eingegangen sein. Die Einreichung der Anträge ist auf dem Postweg, per E-Mail oder online im Bayernportal möglich.

Eine persönliche Antragsabgabe im Landratsamt ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Vereine, die im Jahr 2023 mit der Vereinspauschale auch einen Energiepreiszuschuss beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen bis 30.04.2024 die tatsächlichen Energiemehrkosten mit dem bereits zur Verfügung gestellten Formular „Verwendungsnachweis“ mit entsprechenden Unterlagen nachweisen.

Alle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.Landkreis-Aschaffenburg.de -> wer macht was -> Vereinspauschale.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch (Mo bis Do vormittags) unter der Tel.Nr. 06021/394-291 und -293 oder per E-Mail  Vereinspauschale@lra-ab.bayern.de zur Verfügung.
Sie können auch eine Nachricht hinterlassen, wir rufen Sie dann gerne zurück.


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