Die Recyclinghöfe und Grünabfallplätze in den Gemeinden des Landkreises Aschaffenburg sind Einrichtungen des Landkreises, die dieser über die Müllgebühren finanziert.
Die Gemeinden stellen die Flächen und das Personal zur Verfügung und erhalten hierfür eine Miete für die Fläche bzw. Lohnaufwandsentschädigungen für das Personal.
Am 01.01.2025 sind für die Recyclinghöfe und Grünabfallplätze neue Kostenübernahmerichtlinien in Kraft getreten. Diese Änderungen der Richtlinien haben eine Änderung der Kostenerstattungen dahingehend gebracht, dass für Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern nur noch Öffnungszeiten von wöchentlich bis zu vier Stunden erstattungsfähig sind. Außerdem müssen künftig während der Mindestöffnungszeiten von vier Stunden mindestens drei Mitarbeiter*innen vor Ort sein, um die Anlieferungen zu kontrollieren. Bisher war der Recyclinghof nur mit zwei Mitarbeiter*innen besetzt.
Diese Änderungen führen dazu, dass die Kostenerstattungen des Landkreises nicht mehr ausreichend sind, um die entstehenden Kosten zu den bisherigen Öffnungszeiten(Samstag 6 Stunden, Freitag 2 Stunden)abzudecken.
Der Gemeinderat der Gemeinde Geiselbach hat daher in seiner Sitzung am 21.02.2025 beschlossen, dass ab dem 01.04.2025 folgende Öffnungszeiten für den Recyclinghof bzw. Grünabfallplatz gelten:
Samstag ganzjährig: 9.00 Uhr – 14.00 Uhr
Freitag Monate März bis Oktober: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag Monate November bis Februar: keine Öffnungszeit